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Der Malteser Hilfsdienst e. V. ist ein Werk des Malteser Ritterordens. Er wurde im Jahre 1953 von der Genossenschaft der Rheinisch - Westfälischen Malteser Devotionsritter, dem Verein Schlesischer Malteserritter und dem Deutschen Caritasverband in dem Bestreben gegründet, den seit 900 Jahren geltenden Ordensleitsatz „Wahrung des Glaubens und Hilfe den Bedürftigen" und die christliche Nächstenliebe in zeitgemäßer Form zu verwirklichen (Präambel der MHD Satzung). Dieses Ziel setzt bei den Mitgliedern des MHD das gemeinsame Verständnis religiöser und geistiger Grundlagen voraus, die sie befähigen, sich dem helfenden Dienst ohne Erwartung einer Gegenleistung hinzugeben und ihrer zweifachen Verpflichtung als Glieder unserer Glaubensgemeinschaft und als Staatsbürger nachzukommen. Der Malteser Hilfsdienst hat folgende Aufgaben(§ 4 der Satzung): - die Führung seiner Mitglieder unter ausdrücklicher Einbeziehung entsprechender Jugendarbeit im Sinne des genannten Vereinszwecks
- die Ausbildung und den Einsatz in Erster Hilfe, im Sanitäts- und Rettungsdienst, im Zivil- und Katastrophenschutz sowie in der Notfall- und Katastrophenhilfe jeder Art
- die Ausbildung und den Einsatz in der Versorgung und Betreuung von Kranken, Behinderten, Verletzten, Verwundeten und Sterbenden
- die Durchführung und Unterstützung sozialer und caritativer Aufgaben im Ausland;
- die Ausbildung und den Einsatz im sozialen und caritativen Betreuungsdienst unter ausdrücklicher Einbeziehung der Altenbetreuung
- die Information der Öffentlichkeit und einzelner Personen über die allgemeine Situation und die Lebensumstände von Kranken, Behinderten, Verletzten, Verwundeten, Sterbenden und in sonstiger Weise von Not und Katastrophenfällen betroffenen Personen sowie über die vom Malteser Hilfsdienst zur Bewältigung und Verbesserung dieser Situation und Lebensumstände geleisteten bzw. vorgesehenen Hilfsmaßnahmen
- die Aus- und Fortbildung von Jugendlichen und Erwachsenen für ihre Aufgaben in Familie, Kirche und Gesellschaft sowie die Mitwirkung an der Vermittlung und Wahrung christlicher Grundwerte in der Familie;
- die Förderung - der Jugendarbeit der Malteser Jugend, - der Kinder- und Jugendhilfe, die in verschiedenen Angebotsformen des Aufgabenkataloges des Kinder- und Jugendhilfegesetzes geleistet wird
- die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen, die diesen Aufgaben dienen;
- die Schaffung der geeigneten Voraussetzungen, einschließlich der Beschaffung von Mitteln, zur Erfüllung dieser Aufgaben.
Sollten Sie Fragen zu unseren Aufgaben haben, oder sich für eine Mitarbeit interessieren, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
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